KURZE GESCHICHTE DER BUCHPREISBINDUNG
Am 25. August 2008 hat die parlamentarische Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) entschieden, auf die Beratung eines Buchpreisbindungsgesetzes einzutreten. Damit ist der Weg frei für die Wiedereinführung der festen Buchpreise in der Schweiz, nachdem sich der Bundesrat am 2. Mai 2007 definitiv gegen eine Buchpreisbindung ausgesprochen hat.
Die buchhändlerische Preisbindung im deutschsprachigen Raum geht zurück ins 19. Jahrhundert. Auch der Schweizer Buchhandel schloss sich diesem Gewohnheitsrecht an. Im Zusammenhang mit dem Projekt für einen Europäischen Wirtschaftsraum und der Annahme, dass auch die Schweiz dem EWR beitreten würde, trat am 1. Januar 1993 der so genannte «Sammelrevers 1993» («Drei-Länder-Revers») in Deutschland, Österreich und der Schweiz in Kraft. Die Buchhändler waren danach verpflichtet, die von den Verlagen in der jeweiligen Landeswährung festgesetzten Preise einzuhalten. Sonderbedingungen, wie sie traditionell in den einzelnen Ländern bestanden, blieben erhalten.
Die Praxis der Schweiz, bei der die Verlage deutschsprachiger Bücher den Endverkaufspreis verbindlich festlegten, erklärte die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) im September 1999 für unzulässig. Das Verdikt wurde jedoch nicht rechtskräftig, da das Bundesgericht im August 2001 der Anfechtung und dem diesbezüglichen Gesuch des Schweizerischen Buchhändler- und Verlegerverband SBVV und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels aufschiebende Wirkung erteilt hat.
Auch im Ausland kam der Sammelrevers unter zunehmenden Druck der Wettbewerbshüter. Daraufhin regelten Österreich (2001) und Deutschland (2002) die Preisbindung durch ein nationales Gesetz. In beiden Fällen wurde dies mit kulturpolitischen Überlegungen begründet.
In der Schweiz hingegen fand ein jahrelanges juristisches Seilziehen statt. Am 1. März 2007 schliesslich entschied das Bundesgericht gegen die Preisbindung, und am 2. Mai 2007 beschloss der Bundesrat definitiv, die Buchpreisbindung in der ganzen Schweiz aufzuheben.
Der inzwischen verstorbene Nationalrat Jean-Philippe Maître (FDP, Genf) hat im Mai 2004 eine parlamentarische Initiative für ein Buchpreisbindungsgesetz eingereicht, die vom Nationalrat mit grossem Mehr an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben überwiesen worden ist. Die WAK beauftragte daraufhin das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten, was bis im Sommer 2007 geschah.
Die WAK tritt im September 2007 noch nicht auf das Gesetz ein, sondern verlangt vom Seco einen Bericht über die ersten Auswirkungen der liberalisierten Buchpreise auf die Konsumenten. Diese Studie wird im März 2008 von einem Team der Fachhochschule Nordwestschweiz gestartet. Ergebnisse sind für Juli 2008 vorgesehen.
Am 25. August 2008 hat die WAK das Thema Buchpreisbindung traktandiert und beschlossen, ein Buchpreisbindungsgesetz für die Schweiz auszuarbeiten. Die Arbeiten dazu sind im Gang.